
Wer kann Anträge stellen?
Berechtigt zur Antragsstellung sind:
- Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht
öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden
Als Träger von Investitionsmaßnahmen gelten z.B. Privatpersonen,
Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und
Bauträger*

Was wird gefördert?
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen
Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene
notwendige Nebenarbeiten an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland.

Bankkonto überwiesen wird.
Der Zuschuss beträgt pauschal 900,- Euro pro Ladepunkt*. Unterschreiten die Gesamtkosten des
Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt.
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